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Kreuzfahrt im Herbststurm: Was passiert, wenn das Wetter die Route ändert?

KLEEBLATT Kreuzfahrten 29. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
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Im Herbst entscheidet auf Nordsee und Nordmeer oft der Wind, welcher Hafen angelaufen wird. © AIDA Cruises / Pressematerial

Wenn ein Sturm aufzieht, entscheidet der Kapitän, ob ein Hafen sicher angelaufen werden kann. Ist das nicht der Fall, ändert die Reederei die Route: Das Schiff steuert einen Ersatzhafen an, legt einen zusätzlichen Seetag ein oder bleibt länger an einem Ort. Gebuchte Ausflüge der Reederei werden dann in der Regel erstattet. Weil eine in Deutschland gebuchte Kreuzfahrt als Pauschalreise gilt, kann ein ausgefallener Hafen außerdem einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises begründen. Ob das im Einzelfall zutrifft, klärt dieser Beitrag nicht abschließend, er ist keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Über eine wetterbedingte Routenänderung entscheidet der Kapitän, Grundlage sind Wind, Seegang, Strömung und die Bedingungen im Hafen.
  • Ende Oktober 2026 haben die Sturmtiefs Austen und Luise mehrere Routen verändert, unter anderem bei der AIDAperla, der Mein Schiff Flow und zwei MSC-Schiffen.
  • Die Mein Schiff 3 muss nach ihrer Kollision im Sturm in die Werft. Ob die Nordkap-Reise ab 14. November stattfindet, ist noch offen (Stand: 29. Oktober 2026).
  • Ausflüge, die Sie über die Reederei gebucht haben, werden bei einem ausgefallenen Hafen üblicherweise erstattet.
  • Eine Minderung des Reisepreises setzt nach § 651m BGB kein Verschulden der Reederei voraus. Schadensersatz ist nach § 651n BGB bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen ausgeschlossen.
  • Einen Reisemangel müssen Sie unverzüglich melden, Ansprüche verjähren zwei Jahre nach Reiseende.
  • Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung.

Herbststürme im Oktober 2026: Diese Routen wurden geändert

Die letzte Oktoberwoche hat gezeigt, wie stark das Herbstwetter die Fahrpläne auf Nordsee und Ärmelkanal beeinflussen kann. Für den 23. Oktober wurden mit Sturmtief Austen an den Küsten des Ärmelkanals Böen von über 100 Kilometern pro Stunde erwartet. MSC Preziosa und MSC Virtuosa strichen daraufhin ihren Halt in Cherbourg und liefen früher als geplant in Southampton ein, die MSC Virtuosa sogar anderthalb Tage vor dem ursprünglichen Termin.

Kurz darauf erwischte Sturmtief Luise die Norwegenreise der AIDAperla vom 24. bis 31. Oktober. Das Schiff legte in Hamburg erst um 18:45 Uhr statt um 17 Uhr ab, Eidfjord fiel aus und wurde durch eine zusätzliche Nacht in Kristiansand ersetzt. Wenige Tage später musste auch Ålesund gestrichen werden, an seine Stelle trat Skagen an der Nordspitze Dänemarks. Von vier geplanten norwegischen Häfen blieben damit Bergen und Stavanger.

Auch die neue Mein Schiff Flow bekam das Wetter zu spüren: Auf ihrer Kurzreise von Hamburg nach Kiel vom 23. bis 26. Oktober fiel der Anlauf in Kopenhagen aus, sodass die Reise ohne Zwischenhafen blieb.

Aktueller Stand zur Mein Schiff 3

Am schwersten traf es die Mein Schiff 3. Am Abend des 25. Oktober drückte eine Sturmböe das Schiff beim Auslaufen aus Bremerhaven gegen zwei festgemachte Containerschiffe. Verletzt wurde niemand, beschädigt wurden aber Rettungsboote, deren Kräne und die Außenhaut. TUI Cruises hat die 20-tägige Kanarenreise daraufhin abgesagt und erstattet den Gästen den vollen Reisepreis, das Schiff muss für die Reparatur in die Werft.

Offen ist nach dem aktuellen Stand (29. Oktober 2026), wie es danach weitergeht. Die nächste Abfahrt ist für den 14. November geplant, eine 14-tägige Nordkap-Reise ab Bremerhaven mit Nordfjordeid, Narvik, Honningsvåg, Tromsø und Ålesund. Abgesagt ist sie bislang nicht. Ob sie stattfindet, hängt davon ab, wie schnell die Reparatur vorankommt, ob alle Rettungsmittel rechtzeitig wieder einsatzbereit sind und ob die Behörden das Schiff freigeben. Bis Jahresende stehen insgesamt sechs Reisen der Mein Schiff 3 im Plan. TUI Cruises prüft alle Folgereisen und will betroffene Gäste und Reisebüros informieren, sobald belastbare Ergebnisse vorliegen.

Für gebuchte Gäste gilt: Sagt die Reederei eine Reise ab, erhalten Sie den Reisepreis zurück. Ändert sich der Reiseverlauf vor der Abfahrt erheblich, können Sie kostenfrei zurücktreten, wie weiter unten beschrieben. Eine eigene Stornierung vorab kann dagegen Stornogebühren kosten. Mehr zum Unfall selbst lesen Sie in unserem Beitrag zur Kollision der Mein Schiff 3.

Wer entscheidet über eine Routenänderung wegen Wetter?

Die letzte Entscheidung liegt beim Kapitän. Er bewertet zusammen mit der Schiffsführung, ob Wind, Wellenhöhe und Strömung ein sicheres Anlegen, das Ein- und Aussteigen über die Gangway und später das Auslaufen erlauben. Hinzu kommen Vorgaben von Hafenbehörde und Lotsen, die einen Hafen bei starkem Wind auch ganz sperren können.

Dass diese Vorsicht berechtigt ist, zeigte ein Vorfall im September: Am 8. September 2026 rissen in Le Havre bei Böen von rund 56 Kilometern pro Stunde mehrere Festmacherleinen der AIDAperla, das Schiff trieb vom Liegeplatz ab und berührte die Kaimauer. Beide Gangways fielen ins Wasser, rund 500 Gäste kamen vorübergehend nicht zurück an Bord. Verletzt wurde niemand, der nächste Halt in Zeebrügge entfiel aber.

Was passiert an Bord, wenn ein Hafen ausfällt?

Die Reise geht weiter, nur der Ablauf ändert sich. Wie das aussehen kann, zeigen die Fälle aus dem Oktober: einen Ersatzhafen wie Skagen statt Ålesund bei der AIDAperla, zusätzliche Seetage wie auf der Kurzreise der Mein Schiff Flow oder eine längere Liegezeit wie die zusätzliche Nacht der AIDAperla in Kristiansand.

Was wird aus gebuchten Landausflügen?

Haben Sie einen Ausflug über die Reederei gebucht, wird er bei einem gestrichenen Hafen storniert und der Preis üblicherweise erstattet. Ausflüge bei privaten Anbietern laufen dagegen nach deren eigenen Bedingungen. Sprechen Sie den Anbieter direkt an, sobald die Routenänderung feststeht, und prüfen Sie schon bei der Buchung, was er für einen ausgefallenen Hafen vorsieht.

Routenänderung wegen Wetter: Bekommen Sie Geld zurück?

Eine Kreuzfahrt, die Sie in Deutschland buchen, ist rechtlich in aller Regel eine Pauschalreise. Wird ein Teil der gebuchten Leistung nicht erbracht, kann das ein Reisemangel sein. Für diesen Fall sieht § 651m BGB eine Minderung des Reisepreises vor, und zwar unabhängig davon, ob den Veranstalter ein Verschulden trifft. Ob ein wetterbedingt ausgefallener Hafen im konkreten Fall als Mangel gilt, wird allerdings unterschiedlich bewertet und am Ende im Einzelfall entschieden.

Feste Sätze gibt es nicht. Der ADAC nennt als Orientierung aus bisherigen Gerichtsentscheidungen für einen ausgefallenen Hafen 15 bis 70% des anteiligen Tagespreises. Das sind ausdrücklich keine automatisch geltenden Beträge.

Minderung und Schadensersatz sind zwei verschiedene Dinge

Schadensersatz, etwa für entgangene Urlaubsfreude, ist nach § 651n BGB ausgeschlossen, wenn der Mangel durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Die Minderung bleibt davon unberührt.

Was Sie an Bord und danach tun sollten

  • Den Ausfall an der Rezeption melden. § 651o BGB verlangt, dass Sie einen Reisemangel unverzüglich anzeigen. Lassen Sie sich die Meldung schriftlich bestätigen.
  • Informationen aufbewahren, also das Schreiben zur Routenänderung, Screenshots aus der Bord-App und den ursprünglichen Reiseverlauf aus Ihren Buchungsunterlagen.
  • Fristen im Blick behalten. Ansprüche aus einer Pauschalreise verjähren nach § 651j BGB zwei Jahre nach dem vertraglichen Reiseende.

Und wenn sich die Route schon vor Reisebeginn ändert?

Ändert der Veranstalter vor der Abfahrt eine wesentliche Eigenschaft der Reise erheblich, können Sie nach § 651g BGB kostenfrei zurücktreten oder ein angebotenes Ersatzangebot annehmen. Treten Sie dagegen von sich aus zurück, können die im Vertrag vereinbarten Stornogebühren anfallen. Sprechen Sie uns an, bevor Sie eine gebuchte Reise selbst stornieren.

So planen Sie eine Herbstkreuzfahrt entspannter

Wer im Herbst oder Winter auf Nordsee, Ärmelkanal oder Nordmeer unterwegs ist, sollte das Wetter von Anfang an mitdenken.

  • Routen mit Spielraum wählen. Eine Reise, die mehrere Häfen in einer Region verbindet, lässt sich leichter umplanen als eine Route, die ganz auf einen einzigen Hafen ausgerichtet ist.
  • Die Kabine mit Bedacht aussuchen. Wer zu Seekrankheit neigt, spürt die Bewegung des Schiffs auf den unteren Decks und in der Schiffsmitte am wenigsten.
  • Anreise und Rückreise nicht zu knapp planen. Wie die MSC Virtuosa zeigt, kann ein Schiff bei Sturm auch früher einlaufen oder später ablegen. Ein flexibles Bahnticket oder ein Hotel am Hafen nimmt den Druck heraus.
  • Ausflüge bewusst buchen. Über die Reederei gebuchte Ausflüge werden bei einem Hafenausfall üblicherweise erstattet, bei privaten Anbietern lohnt der Blick in die Bedingungen.
  • Eine passende Reiseversicherung abschließen, die auch Kosten durch eine verpasste An- oder Abreise abdeckt. Welche Leistungen sinnvoll sind, besprechen wir gern mit Ihnen.

Fragen zu Ihrer Reise?

Wenn Sie über KLEEBLATT Kreuzfahrten gebucht haben, bleiben wir auch unterwegs Ihr fester Ansprechpartner. Wir halten den Kontakt zur Reederei und helfen Ihnen, für den nächsten Herbst eine Route zu finden, die zu Ihren Wünschen passt.

Häufige Fragen

Wer entscheidet, ob ein Hafen wegen Sturm ausfällt?
Die Entscheidung trifft der Kapitän. Er bewertet Wind, Seegang und Strömung und berücksichtigt die Vorgaben von Hafenbehörde und Lotsen. Steht die Sicherheit beim Anlegen oder Auslaufen in Frage, wird der Hafen gestrichen oder ersetzt.
Bekomme ich Geld zurück, wenn ein Hafen wegen des Wetters ausfällt?
Möglich ist es. Eine in Deutschland gebuchte Kreuzfahrt ist in aller Regel eine Pauschalreise, und § 651m BGB sieht bei einem Reisemangel eine Minderung ohne Verschulden des Veranstalters vor. Ob ein wetterbedingt ausgefallener Hafen im konkreten Fall als Mangel gilt, wird im Einzelfall entschieden. Der ADAC nennt als Orientierung 15 bis 70% des anteiligen Tagespreises. Dies ist keine Rechtsberatung.
Was passiert mit meinem gebuchten Landausflug?
Ausflüge, die Sie über die Reederei gebucht haben, werden bei einem gestrichenen Hafen storniert und üblicherweise erstattet. Bei privaten Anbietern gelten deren eigene Bedingungen.
Gibt es Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude?
§ 651n BGB schließt Schadensersatz aus, wenn der Mangel durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Die Minderung des Reisepreises bleibt davon unberührt. Ob das auf Ihren Fall zutrifft, kann nur eine rechtliche Prüfung klären.
Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Ansprüche aus einer Pauschalreise verjähren nach § 651j BGB zwei Jahre nach dem vertraglichen Reiseende. Den Ausfall selbst sollten Sie aber schon an Bord an der Rezeption melden, weil das Gesetz eine unverzügliche Mängelanzeige verlangt.

Quellen & Bildnachweis

  • Schiffe und Kreuzfahrten – „Nächste Routenänderung für AIDAperla: Skagen ersetzt Ålesund", schiffe-und-kreuzfahrten.de, 28. Oktober 2026, abgerufen am 29. Oktober 2026
  • Schiffe und Kreuzfahrten – „AIDAperla: Sturmbedingt späteres Auslaufen aus Hamburg, Eidfjord entfällt", schiffe-und-kreuzfahrten.de, 24. Oktober 2026, abgerufen am 29. Oktober 2026
  • Schiffe und Kreuzfahrten – „Mein Schiff Flow läuft heute zum Erstanlauf nach Kiel ein – Kopenhagen entfällt", schiffe-und-kreuzfahrten.de, 25. Oktober 2026, abgerufen am 29. Oktober 2026
  • Schiffe und Kreuzfahrten – „Sturm Austen: Arvia, MSC Preziosa und MSC Virtuosa laufen früher als geplant Southampton an", schiffe-und-kreuzfahrten.de, 22. Oktober 2026, abgerufen am 29. Oktober 2026
  • Schiffe und Kreuzfahrten – „TUI Cruises prüft Durchführung der nächsten Mein Schiff 3 Kreuzfahrten", schiffe-und-kreuzfahrten.de, abgerufen am 29. Oktober 2026
  • t-online – „‚Mein Schiff 3'-Crash in Bremerhaven: Kreuzfahrten stehen auf dem Spiel", t-online.de, 27. Oktober 2026, abgerufen am 29. Oktober 2026
  • Schwarzwälder Bote – „Nach Crash der Mein Schiff 3: Findet die Norwegen-Kreuzfahrt statt?", schwarzwaelder-bote.de, 26. Oktober 2026, abgerufen am 29. Oktober 2026
  • CruiseMapper – „AIDAperla ship breaks moorings and contacts quay in Le Havre", cruisemapper.com, abgerufen am 29. Oktober 2026
  • Kreuzfahrttester – „Kreuzfahrt-Hafen fällt aus: Bekommen Passagiere Geld zurück?" (mit ADAC-Orientierungswerten), kreuzfahrttester.com, 20. September 2026, abgerufen am 29. Oktober 2026
  • Weser-Kurier – „Änderung der Kreuzfahrtroute: Diese Ansprüche haben Reisende", weser-kurier.de, abgerufen am 29. Oktober 2026
  • Kreuzfahrt-Anwalt – „Routenänderung und Hafenausfall", kreuzfahrt-anwalt.de, abgerufen am 29. Oktober 2026
  • Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 651g, 651j, 651m, 651n und 651o, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29. Oktober 2026
  • Bilder: © AIDA Cruises / Pressematerial. Verwendung mit freundlicher Genehmigung.